Wichtig:
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet Ihr Kind an mindestens zwei zusammenhängenden Wochen aus der Einrichtung zu nehmen (Urlaub).
Wichtig:
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet Ihr Kind an mindestens zwei zusammenhängenden Wochen aus der Einrichtung zu nehmen (Urlaub).